Mit unserem Beitragsrechner finden Sie kostenlos und verbindlich heraus, von welchen Einsparungen Sie profitieren können.
Das fragen immer mehr privatversicherte.
Mein Name ist Gerd Pennazzato.
Seit 11 Jahren helfe ich privatversicherten bei der Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung.
Die regelmäßigen Beitragserhöhungen belasten Ihre Nerven und Ihren Geldbeutel? Sie fragen sich, ob die Privatversicherung im Ruhestand noch bezahlbar ist?
In vielen Fällen ist es möglich, altersunabhängig in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren.
Auch Ihr Gesundheitszustand spielt für uns keine Rolle.
Rechnen Sie sich ganz einfach selbst aus, ob sich der Wechsel lohnt.
Einsparpotential 200,-- bis 600,-- Euro monatlich
Ihr Gesundheitszustand ist unwichtig für die Rückkehr in die gesetzliche.
Egal wie alt Sie sind: Wir prüfen für Sie Ihre individuelle Chance auf Rückkehr in die gesetzliche. Auch wenn Sie über 55 sind.
Sie werden persönlich von einem Experten beraten.
Etatis übernimmt die gesamte Abwicklung für Sie. Sicher, transparent und seriös.
Wenn wir zusammenarbeiten, garantieren wir die erfolgreiche Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung.
Rechnen Sie sich ganz einfach aus, wieviel Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung sparen können.
Wir prüfen, ob die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung für Sie machbar ist.
Etatis wickelt sämtliche Vorgänge für Sie ab.
Sie sind jetzt wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung und machen sich keine Sorgen um weiter steigende und unbezahlbare Beiträge in der privaten.
Wir arbeiten in einem Netzwerk aus Experten des Sozialversicherungsrechts, Steuerberatern, Gutachtern und Rechtsanwälten zusammen. Unsere fallbearbeitenden Rechtsanwälte beziehen sich auf das Sozialgesetzbuch, aktuelle Rechtsprechung, Rundschreiben der Spitzenverbände der GKV und auf das übergeordnete Europäische Recht. Einzelheiten bespricht der fallbearbeitende Rechtsanwalt mit Ihnen, sobald wir Ihre Situation kostenlos geprüft, analysiert und Ihren rechtssicheren Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ermittelt haben.
Ein Beschluss des Bundessozialgerichts bietet den Betroffenen mittlerweile eine Grundlage gegenüber der Krankenkasse bzw. den Betriebsprüfern im Rahmen der Prüfung selbst oder im Anhörungsverfahren einen Vertrauensschutz zu begründen und durchzusetzen.
Wie schon unter „Ist der Wechsel rechtssicher?“ beschrieben, kann dies nur über ein Statusfeststellungsverfahren und eine Prüfung durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung erfolgen. Nur so können aktuell bewertete und gestaltete Konstellationen auch in Zukunft weiterhin ihre Wirkung unabhängig von möglichen Änderungen in der Rechtsprechung behalten. Diese Verfahren betreffen primär die Gesellschafter, Geschäftsführer und Familienangehörigen.
Ziel der PKV-Altersrückstellungen ist es, frühzeitig ein „Polster“ anzusparen, damit auch im Ruhestand die Versicherungsprämien bezahlbar bleiben. Dafür werden in jungen Jahren bestimmte Beitragsanteile verzinst und für die Beitragsentlastung eingesetzt. Allerdings werden die prognostizierten Zinsen von ca. 3% schon lange nicht mehr erreicht. Sie verbleiben beim privaten Krankenversicherer und kommen dort dem übrigen Versichertenkollektiv zugute.
Das System der gesetzlichen Kassen kennt keine Altersrückstellungen, da es nach dem Prinzip des Umlageverfahren finanziert wird. Die höheren Krankheitskosten der älteren Kassenmitglieder werden also von den jüngeren Versicherten mitfinanziert – eine Generation zahlt für die andere. Altersrückstellungen sind deshalb nicht nötigt.
Allerdings ist es dennoch für Sie möglich, ihre Rückstellungen weiterhin zu nutzen, wenn sie bei ihrer privaten Krankenversicherung Krankenzusatztarife abschließen. Auf Policen wie Zahnzusatz- oder Krankenhauszusatzversicherung können die Altersrückstellungen angerechnet werden. Verlassen Sie die private Krankenversicherung, können Sie die Rücklagen oft für eine Krankenzusatzversicherung nutzen. Dieses Recht muss der Tarif allerdings in den Bedingungen einräumen.
Für die Berechnung der Ersparnis bei einem Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung haben wir für Sie einen Sparrechner entwickelt. Hier können Sie Ihre Ersparnis ausrechnen
Ja! Wir setzten alle Maßnahmen um, die uns das Sozialgesetzbuch ermöglicht. Hinzu werten wir die ständige Rechtsprechung aus und berücksichtigen die neuesten Veröffentlichungen.
Ja, das können Sie. Informieren Sie sich gerne vorab, welche gesetzliche Krankenkasse für Sie das passendste Leistungsspektrum anbietet.
Ja. Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist für die meisten Selbstständigen möglich. Gerne unterstützen wir Sie bei ihrem Vorhaben.
Anders als bei der privaten interessiert die gesetzliche Krankenversicherung Ihr Gesundheitszustand nicht.
Auch mit Vorerkrankungen können Sie zurück in die gesetzliche.
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